Donnerstag Feb 23
  •  
    Vertrag
    Mit diesem Vertrag erfolgt die verbindliche Anmeldung für einen Aufenthalt im Camp in Döbriach 2012.
  •  
    1. Wer, was, wann und wie viele?
  •  
    Wir:
  •  
    * Name der Gruppe / Familie
  •  
    kommen nach Döbriach.
  •  
    Nächtigung in:
  •  
    Verpflegung:
  •  
    Ankunft:
  •  
    * Am:
  •  
    Um (Uhr):
  •  
    In (Ort):
  •  
    Wir brauchen einen Transfer (kostenpflichtig)?
  •  
    Falls ja, Transfer von:
  •  
    Abreise:
  •  
    * Am:
  •  
    Um (Uhr):
  •  
    Nach (Ort):
  •  
    Wir brauchen einen Transfer (kostenpflichtig)?
  •  
    Falls ja, Transfer nach:
  •  
    Wir reisen mit:
  •  
    Kindern unter 3 Jahren (Anzahl):
  •  
    Kindern von 3-18 Jahren (Anzahl):
  •  
    Personen ab 18 Jahren (Anzahl):
  •  
    insgesamt:
  •  
    Personen an.
  •  
    * Unsere Rechnungsanschrift lautet:
  •  
    Es gelten die Preise laut Angebot (inklusive 10% USt.; exklusive der Ortstaxe). Darin enthalten sind, wenn nicht anders vereinbart, die Benutzung der Sanitäranlagen, die Strandbenutzung und die Nutzung der pädagogischen Einrichtungen nach den Richtlinien der Campordnung.
  •  
    2. Zahlungsbedingungen
    Nach Erhalt dieses Vertrags erstellen wir eure Anzahlungsrechnung (50% der voraussichtlichen Gesamtsumme und verbindlich angegebenen Personenzahl). Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto 30037950001, bei der Volksbank Oberkärnten, BLZ 42820 lautend auf „Verein zur Förderung & Führung von Kinder-, Jugend- & Familienferiencamps“ einzuzahlen. Die Reservierung (Platzsicherung) erfolgt durch die Anzahlung. Die Bankspesen gehen zu euren Lasten.

    Bei nicht zeitgerechter Bezahlung werden wir Verzugszinsen in der Höhe von 12% ab Rechnungslegung verrechnen. Der Frühbucherbonus wird bei Überweisung bis spätestens 8. März 2012 gewährt.
  •  
    3. Stornobedingungen
    Für angemeldete, aber nicht teilnehmende Personen müssen wir leider eine Stornogebühr berechnen: 25% der voraussichtlichen Gesamtkosten* bis 4 Wochen vor dem geplanten Ankunftstag. 75% der voraussichtlichen Gesamtkosten* in den 4 Wochen vor dem geplanten Ankunftstag. 100% der, voraussichtlichen Gesamtkosten* wenn ein Teilnehmer am geplanten Ankunftstag nicht erscheint.
    *voraussichtliche Gesamtkosten: Mindestbelegungszahl x Tage x Unterkunfts- und Verpflegungspreis + Mieten für Infrastruktur
  •  
    4. Verleih von Zelten & Matratzen
    Ihr habt die Möglichkeit, euch gegen Entgelt unsere Zelte und Matratzen für die Zeit eures Aufenthaltes auszuleihen. Die Leihgebühr für unsere Zelte einmalig pro Verleih und exklusiv Aufbau!
  •  
    Aufenthaltszelt (€ 70,00 pro Stück):
  •  
    Großes Schlafzelt (€ 140,00 pro Stück) 6-8 Personen mit Paletten & Matratzen*
  •  
    Kleines Schlafzelt (€ 60,00 pro Stück) 2-3 Personen mit Matratzen*
  •  
    Matratzen*: So lange der Vorrat reicht – keine Reservierung möglich.
  •  
    5. Mietung von Ferienhaus/Mühle
    Die Preise für unsere Ferienhäuser sind pauschal pro Nacht und ohne Verpflegung. Die Häuser sind in einem ordnungsgemäß aufgeräumten Zustand (besenrein) zu übergeben, Ihr könnt aber auch eine *Endreinigung buchen.

    Die festen Unterkünfte stehen am ersten Buchungstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und müssen bis spätestens 12:00 Uhr des Abreisetags geräumt sein.


    Blaues Haus für 10 Personen € 165,00 pro Nacht
  •  
    Von:
  •  
    Bis:
  •  
    Zusätzliche Verpflegung (Ja/Nein):
  •  
    Endreinigung* € 30,00 (Ja/nein):
  •  
    Bettwäsche € 5,00 (Ja/Nein):
  •  
    Falls Ja. Anzahl der Bettwäsche:
  •  
    Grünes, Gelbes, Lila Haus Für 13-14 Personen € 198,00 pro Nacht
  •  
    Von:
  •  
    Bis:
  •  
  •  
    Um mehrere Häuser zu wählen, drücken Sie die Tasten Shift + linke Maustaste
  •  
    Zusätzliche Verpflegung (Ja/Nein):
  •  
    Endreinigung* € 30,00 (Ja/nein):
  •  
    Bettwäsche € 5,00 (Ja/Nein):
  •  
    Falls ja. Anzahl der Bettwäsche:
  •  
    Rotes Haus für 15 Personen € 220,00 pro Nacht
  •  
    Von:
  •  
    Bis:
  •  
    Zusätzliche Verpflegung (Ja/Nein):
  •  
    Endreinigung* € 30,00 (Ja/nein):
  •  
    Bettwäsche € 5,00 (Ja/Nein):
  •  
    Falls ja. Anzahl der Bettwäsche:
  •  
    Mühle für 6 Personen € 140,00 pro Nacht
  •  
    Von:
  •  
    Bis:
  •  
    Zusätzliche Verpflegung (Ja/Nein):
  •  
    Endreinigung* € 30,00 (Ja/nein):
  •  
    Bettwäsche € 5,00 (Ja/Nein):
  •  
    Falls ja. Anzahl der Bettwäsche:
  •  
    5.1.) Mietung Seminarräume
    Verschiedene Seminarräume stehen auf Anfrage zur exklusiven Mietung zur Verfügung (€ 140,00/Tag).
  •  
    Von:
  •  
    Bis:
  •  
    Für wieviele Personen:
  •  
    Verwendungszweck:
  •  
    6. Mahlzeiten
  •  
    Verpflegung (Vollpension / Halbpension):
  •  
    Einzelnen Malzeiten (bitte anführen):
  •  
    Erste Mahlzeit am Ankunftstag
  •  
    Letzte Mahlzeit am Ankunftstag:
  •  
    Anzahl der Vegetarier:
  •  
    Sollte es TeilnehmerInnen geben, deren Allergien beim Essen berücksichtigt werden müssen, bitten wir hier um entsprechende Notizen:
  •  
  •  
    Bitte überprüfen Sie ihre Angaben vor dem Absenden des Formulares.
    * Pflichtfelder bitte ausfüllen
  •  

  •  
  •  



    Versicherungspflichten und Verhalten im Krankheitsfall: Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Teilnehmer/innen eine angemessene Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für die ärztliche Betreuung bei Erkrankungen ist vom Vertragspartner für jede/n Teilnehmer/in ein gültiger österreichischer oder vergleichbarer ausländischer Krankenschein bzw. eine dem selben Zweck dienende Chipkarte, jedenfalls aber ein geeigneter Nachweis für eine ausreichende Krankenversicherung für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts im Camp Döbriach mitzubringen und dem Betreiber auf Verlangen vorzulegen. Der Vertragspartner haftet dafür, dass im Falle der Erkrankung eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin ärztliche Anweisungen umgehend und umfassend befolgt werden. · Obsorge- und Aufsichtspflichten: Dem Vertragspartner bzw. den von ihm beauftragten Personen obliegt die alleinige und ausschließliche Obsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmer/inne/n. Die allfällige Betreuung durch Mitarbeiter/innen oder Angestellte des Betreibers beinhaltet jedenfalls lediglich Hilfestellungen bei der Benützung der Einrichtungen des Campgeländes oder bei der Freizeitgestaltung der Teilnehmer/innen auf Aufforderung des Vertragspartners. Die verantwortliche Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei sämtlichen Aktivitäten, insbesondere bei der Strandbenützung beim Baden, bei kreativen, sportlichen und kulturellen Angeboten des Betreibers verbleibt während der gesamten Aufenthaltsdauer der Teilnehmer/innen jedenfalls ausschließlich beim Vertragspartner. · Haftungen: Der Vertragspartner haftet dem Betreiber für Schäden an den Einrichtungen, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder als direkte oder indirekte Folge der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmern, oder durch Professionisten, Besucher/innen, Gäste und Mitglieder, die über Aufforderung oder mit Wissen und Duldung des Vertragspartners die Einrichtung aufsuchen entstehen. Der Betreiber haftet nicht für durch Unwetter oder höhere Gewalt verursachte Schäden des Vertragspartners während des Aufenthalts im o.a. Campgelände. Der Betreiber haftet weiters nicht für Personenschäden, die von ihm oder ihm zurechenbaren Personen (§ 1313a ABGB) infolge nur leichter Fahrlässigkeit verursacht wurden; für Sachschäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen, ausgenommen für vorsätzlich schädigendes Verhalten. · Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Campordnung, das Jugendwohlfahrtsgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz Kärnten und das Campingplatzgesetz einzuhalten bzw. im Rahmen seiner Obsorge- und Aufsichtspflichten für minderjährige Teilnehmer für deren Einhaltung zu sorgen. Die genannten Bestimmungen liegen in den Räumlichkeiten der Verwaltung des Campgeländes (genauer im Büro) zur Einsicht auf. Für eventuelle Veranstaltungsgenehmigungen ist der Mieter verantwortlich. Die Benutzung von Lautsprecheranlagen, Musikanlagen oder ähnlichen zur Platzbeschallung ist verboten. Bei Missachtung kann es zu einem Platzverweis kommen. Allfällige Strafen und Verwaltungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.